Gewerbe (An-, Ab- und Ummeldungen) - ohne Anmeldung


Sie können auf diesem Wege Gewerbeanzeigen zur Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Gewerbes (Hauptniederlassung oder Zweigstelle) für die folgenden Rechtsformen erfassen:

  • Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
  • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), an denen nur natürliche Personen beteiligt sind
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, auch gemeinnützige gGmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Leistungsbeschreibung


Gemäß §14 Abs. 1 GewO muss die Eröffnung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle sowie deren Umzug oder Schließung oder eine wesentliche Änderung der Tätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt werden.
 
Sie können die Daten für diese Anzeige hier direkt erfassen und an Ihr Gewerbeamt übermitteln.

Sie benötigen ggf. folgende Unterlagen, welche am Ende der Erfassung hochgeladen werden müssen:
  • Registerauszug
  • vorliegende Erlaubnisse
  • vorliegende Handwerkskarten
  • vorliegende Aufenthaltstitel
  • vorliegende Vertretungsvollmacht
 
Für eine Gewerbeanzeige entstehen Gebühren gemäß Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen. Diese werden am Ende der Erfassung erhoben.

Kontakt

  • Einwohnermeldeamt

Kontaktpersonen


  • Frau Riebesell
  • Frau Stiller
  • Frau zum Felde