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Abmeldung Nebenwohnung


Mit diesem Dienst kann die Abmeldung einer Nebenwohnung gemäß § 21 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde veranlasst werden. Die Abmeldung einer bestehenden Nebenwohnung kann für die betroffene Person vorgenommen werden. Weitere Informationen können Sie unter 'Gesetzliche Grundlage und Hinweise' erhalten.