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Mit diesem Dienst wird eine Selbstauskunft beantragt und durch die Meldebehörde erteilt werden. Betrachtet wird die Auskunft über die im Melderegister gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 10 Bundesmeldegesetz. Die Selbstauskunft wird mit dem gesetzlich bestimmten Umfang erteilt.

Für einen reibungslosen Ablauf des Online-Antrags müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Mit Ihrem Ausweis und der Onlinefunktion können Sie sich mit Hilfe der BundID im nächsten Schritt identifizieren.