Verlustmeldung Personalausweises, Reisepasses oder eID-Karte
Verlustmeldung Personalausweises, Reisepasses oder eID-Karte
Mit diesem Dienst können Sie den Verlust Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte melden. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes, § 15 Nummer 3 des Passgesetzes und §9 eIDKG ist der Dokumenteninhaber verpflichtet den Verlust anzuzeigen.